1333. o. T. Breslau. Die Tuchmacher entsenden eine Deputation, bestehend aus Nikolaus Stoia, Hainemann Pappelbaum, Hainemann Blecker, Johann Hartungi (den Geschworenen der zwei Innungen), an Herzog Heinrich VI., um über die acht Konsuln Beschwerde zu führen, weil diese es auf den Ruin ihres Gewerbes abgesehen hätten und überhaupt ein schlechtes und eigennütziges Regiment führten. Dieselben suchen vergebens den Herzog durch Bitten, Versprechungen auf ihre Seite zu ziehen und schreiten, ohne ihre Anschuldigungen beweisen zu können, selbst zu Drohungen. Als dann gegen die Tuchmacher eine Untersuchung eingeleitet worden war, wollten sie nichts von einem Vergleiche hören, zu dem die Konsuln bereit gewesen wären, während sie doch den Privilegien der Kaufleute gegenüber vor Gericht unterliegen mussten. Mit dem Tode büssen die Schuld des Aufruhrs der Vogt der Neustadt Hartmann, ferner Nikolaus Landweber, ein bereits wegen Diebstahls bestrafter Mann, und Konrad Gleser, der das Volk wider den Rath aufzuwiegeln versucht hatte. Verbannt wurden die vier obengenannten Zunftmeister, ferner Witko von Graz, der die Privilegien der Tuchkaufleute verächtlich gemacht hatte, und Goblo der Aeltere aus der Neustadt, der aber schliesslich, wegen seines Alters unter Bedingung der Besserung begnadigt ward. Der aus dem verloren gegangenen ältesten Breslauer Stadtbuche, der sogenannten Hirsuta Hilla, also einer gleichzeitigen Quelle stammende Bericht am Vollständigsten als Beilage zu Grünhagen, Breslau unter den Piasten, S. 110 nebst Kritik, während eine Darstellung des Hergangs ebendaselbst S. 70. In Pols Jahrb. 1, 108 wird unter den Verbannten auch ein Hans von Sulz genannt. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |